08 Mrz

Garten

Wir kümmern uns um den Bau, die Umgestaltung und die Pflege von Grün- bzw. Freianlagen. Dies sind neben Außenanlagen von gewerblich genutzten Gebäuden, auch die im öffentlichen Wohnungsbau, sowie die Außenanlagen auf privaten Grundstücken.

Wir kümmern uns für Sie unter anderem um die

  • Pflege und Anlage von Rasenflächen
  • Gestaltung von Außenanlagen
  • Pflege und Anlage von Hecken und Ziergehölzen

 

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist zwischen dem 1. März und dem 30. September das Schneiden von Hecken verboten, da in dieser Zeit viele Tier- und Vogelarten brüten. Das Zurückschneiden von Hecken ohne schädigenden Eingriff in die Hecken-Substanz fällt jedoch nicht in dieses Verbot.